STIFTUNGSPREIS

STIFTUNG PRO CIVITATE AUSTRIAE

Die STIFTUNG PRO CIVITATE AUSTRIAE wurde mit Bescheid der o.ö. Landesregierung vom 18. März 1987 (Wi[Ge] - 3742/4-1987/Kon/Ws) nach Zustimmung der Finanzprokuratur vom 4. März (ZL. IV/24.793) und Eintragung vom 13. Juli 1987 (Zl. 8 847/1-IV/7/87) in das Register über Stiftungen und Fonds beim Bundesministerium für Inneres genehmigt. Laut §3 der Stiftungssatzung verfolgt sie den Zweck, stadtgeschichtliche Forschungen und Publikationen aus dem Bereiche Mitteleuropas, jedoch mit besonderer Berücksichtigung österreichischer Themen, vornehmlich durch Vergabe von Preisen zu fördern. Das Kuratorium der Stiftung schreibt jedes zweite Jahr einen Preis in der Höhe von

EURO 5.000,- (fünftausend Euro)

aus.

Prämiiert wird eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit über ein Thema der vergleichenden Städtegeschichte aus dem Bereich Mitteleuropas, wobei Darstellungen mit Bezug auf den Raum des "Alten Österreich" Vorrang haben. Die Arbeiten sind in deutscher Sprache einzureichen, können in Maschinenschrift oder gedruckt vorgelegt werden und dürfen zum Einreichungstag nicht älter sein als drei Jahre. Dissertationen müssen approbiert sein und durch ein beigeschlossenes Gutachten eines Fachgelehrten empfohlen werden.

Die Bewerbung ist weder an eine bestimmte Staatsbürgerschaft noch an ein bestimmtes Lebensalter der AutorInnen gebunden.

Der Einreichung sind neben dem maschinenschriftlichen Manuskript bzw. einem Exemplar der gedruckten Arbeit eine Kurzfassung der Arbeit und ein Lebenslauf des Bewerbers beizulegen.
Für den Fall, dass die vorgelegte Arbeit auch bei anderen Institutionen, die Preise stiften, eingereicht oder bereits prämiiert wurde, haben die Bewerber dies der Stiftung mitzuteilen.
Über die Zuerkennung des Preises entscheidet das Stiftungskuratorium. Das Kuratorium kann vor Zuerkennung des Preises die Meinung von anerkannten Fachleuten einholen. Es ist berechtigt, den Preis zu teilen, und kann auch von der Zuerkennung des Preises absehen, wenn es zur Überzeugung kommt, dass keine preiswürdige Arbeit vorliegt.

Das Kuratorium entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Seine Entscheidung ist endgültig und kann vor Gericht nicht angefochten werden.

Die Verleihung des Preises wird in feierlicher Form vorgenommen werden. Über Ort und Zeit werden die Preisträgerinnen und Preisträger vom Kuratoriumsvorsitzenden rechtzeitig informiert.